Setzen Sie mit uns die EU-Whistleblower-Richtlinie datenschutzkonform um. Digitales Hinweisgebersystem und Ombudslösung aus einer Hand.
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Die Richt linie
Die EU-Whistleblower-Richtlinie gibt vor, dass anonyme und vertrauliche Meldekanäle zum Schutz von Whistleblowern eingerichtet werden müssen.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen rund um das Thema Whistleblowing und setzen für Sie alle Anfordungen aus der EU-Richtlinie datenschutzkonform um.
Unser Hinweisgebersystem samt Ombudslösung als Herzstück Ihrer Compliance.
Die Compliance Vorgabe
Ab dem 17.12.2021 ist die EU-Whistelblower-Richtlinie verpflichtend umzusetzen.
Diese Richtlinie betrifft alle Unternehmen mit einer Größe von 50 Beschäftigten aufwärts und alle öffentlichen Einrichtungen und Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber im Rahmen eines Hinweisgeberschutzgesetzes (liegt bereits im Entwurf vor) weiterreichende Verpflichtungen verabschieden wird, auf die Sie sich bereits jetzt vorbereiten sollten.
Das ist zu tun
Meldekanäle und Prozesse zur Mitteilung von Rechtsverstößen müssen eingerichtet werden.
Ein digitales Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Baustein bei der Einhaltung der Prozesse und der Fristen und ermöglicht eine anonyme, vertrauliche und datenschutzkonforme Meldung, ist jedoch für die Umsetzung der Richtlinie allein nicht ausreichend.
Meldungen müssen sowohl schriftlich, telefonisch als auch persönlich abgegeben werden können.
Was wir bieten
Wir bieten Ihnen ein datenschutzkonformes Hinweisgebersystem an, das allen rechtlichen (Fristenmanagement, Mehrsprachigkeit, anonyme Meldungen etc.) und technischen Anforderungen (2-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung) entspricht.
Ihre Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum (Zertifizierung nach ISO 27001) gehostet.
Wir bieten Ihnen zudem standardisierte Prozesse und Richtlinien an und übernehmen auf Wunsch für Sie die professionelle Bearbeitung der Meldungen sowie ein Multikanal-Meldesystem (persönlich, schriftlich und telefonisch).
Ihr Vorteil
Wir kümmern uns umfassend bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und betrachten Ihr Unternehmen ganzheitlich und individuell.
Als externe Datenschutzbeauftragte wissen wir um die strengen Anforderungen der DSGVO und beraten Sie im Rahmen der Einführung auch natürlich diesbezüglich.
Sie erhalten eine technische, datenschutzkonforme Lösung kombiniert mit einer Ombudsperson.
Die enge Zusammenarbeit mit Kanzlei Sieling (Fachanwaltskanzlei für IT-Recht) ermöglicht eine kompetente Abwicklung, Bewertung und Beratung aller eingegangenen Meldungen.
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Unser Team
IHR ANSPRECHPARTNERINNEN
Lernen Sie unser Team kennen!
Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Expert:innen aus den Bereichen IT-Recht, Datenschutz und Compliance. Weiterhin beraten Sie IT-Sicherheitsexpert:innen der Technologiewerft. Wir arbeiten eng mit der auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Sieling zusammen. Genau die richtige Mischung für Ihre Compliance- und Hinweisgeber-Anforderungen.
Carola Sieling
Geschäftsführerin der Technologiewerft GmbH
Inhaberin der Kanzlei Sieling
Fachanwältin für IT-Recht
Datenschutzbeauftragte
Lehrbeauftragte
Anne-Kathrin Titze
Rechtsanwältin
Datenschutzbeauftragte (TÜV-Nord)
Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)
Bianca Vitting
Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
Vanessa Volmert
Data Protection Risk Managerin (FOM Hochschule)
Datenschutzbeauftragte (DSC-Standard)
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KON TA KT
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