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Hinweisgebersystem

Setzen Sie mit uns die EU-Whistleblower-Richtlinie datenschutzkonform um. Digitales Hinweisgebersystem und Ombudslösung aus einer Hand.

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Die
Richt
linie

Die EU-Whistleblower-Richtlinie gibt vor, dass anonyme und vertrauliche Meldekanäle zum Schutz von Whistleblowern eingerichtet werden müssen.

Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen rund um das Thema Whistleblowing und setzen für Sie alle Anfordungen aus der EU-Richtlinie datenschutzkonform um.​​

Unser Hinweisgebersystem samt Ombudslösung als Herzstück Ihrer Compliance.

Die Compliance Vorgabe

Ab dem 17.12.2021 ist die EU-Whistelblower-Richtlinie verpflichtend umzusetzen.

Diese Richtlinie betrifft alle Unternehmen mit einer Größe von 50 Beschäftigten aufwärts und alle öffentlichen Einrichtungen und Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber im Rahmen eines Hinweisgeberschutzgesetzes (liegt bereits im Entwurf vor) weiterreichende Verpflichtungen verabschieden wird, auf die Sie sich bereits jetzt vorbereiten sollten.

Das ist zu tun

 

Meldekanäle und Prozesse zur Mitteilung von Rechtsverstößen  müssen eingerichtet werden.

Ein digitales Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Baustein bei der Einhaltung der Prozesse und der Fristen und ermöglicht eine anonyme, vertrauliche und datenschutzkonforme Meldung, ist jedoch für die Umsetzung der Richtlinie allein nicht ausreichend. 

Meldungen müssen sowohl schriftlich, telefonisch als auch persönlich abgegeben werden können.

Was wir bieten

Wir bieten Ihnen ein datenschutzkonformes Hinweis­geber­system an, das allen rechtlichen (Fristenmanagement, Mehrsprachigkeit, anonyme Meldungen etc.) und technischen Anforderungen (2-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung) entspricht.

Ihre Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum (Zertifizierung nach ISO 27001) gehostet. 

Wir bieten Ihnen zudem standardisierte Prozesse und Richtlinien an und übernehmen auf Wunsch für Sie die professionelle Bearbeitung der Meldungen sowie ein Multikanal-Meldesystem (persönlich, schriftlich und telefonisch).

Ihr Vorteil

Wir kümmern uns umfassend bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und betrachten Ihr Unternehmen ganzheitlich und individuell.  

Als externe Datenschutzbeauftragte wissen wir um die strengen Anforderungen der DSGVO und beraten Sie im Rahmen der Einführung auch natürlich diesbezüglich.

Sie erhalten eine technische, datenschutzkonforme Lösung kombiniert mit einer Ombudsperson.

Die enge Zusammenarbeit mit Kanzlei Sieling (Fachanwaltskanzlei für IT-Recht) ermöglicht eine kompetente Abwicklung, Bewertung und Beratung aller eingegangenen Meldungen.

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Unser
Team

IHR ANSPRECHPARTNERINNEN

Lernen Sie unser Team kennen!

Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Expert:innen aus den Bereichen IT-Recht, Datenschutz und Compliance. Weiterhin beraten Sie IT-Sicherheitsexpert:innen der Technologiewerft. Wir arbeiten eng mit der auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Sieling zusammen. Genau die richtige Mischung für Ihre Compliance- und Hinweisgeber-Anforderungen.

Carola Sieling

Carola
Sieling

Geschäftsführerin der Technologiewerft  GmbH

Inhaberin der Kanzlei Sieling 

Fachanwältin für IT-Recht

Datenschutzbeauftragte

Lehrbeauftragte

 

Anne Titze

Anne-Kathrin
Titze

Rechtsanwältin

Datenschutzbeauftragte (TÜV-Nord)

Datenschutzauditorin (DSA-TÜV)

Bianca Vitting

Bianca
Vitting

Rechtsanwältin

Fachanwältin für IT-Recht

Vanessa Volmert

Vanessa Volmert

Data Protection Risk Managerin (FOM Hochschule)

Datenschutzbeauftragte (DSC-Standard)

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KON
TA
KT

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben weitere Fragen oder möchten gerne einen zeitnahen Termin mit uns vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Unsere Adresse

Technologiewerft GmbH
c/o Kanzlei Sieling
Gurlittstraße 24
20099 Hamburg

Telefon

040 – 419 239 21

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